Bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern orientiert sich die FOS grundsätzlich an den Reglungen der Sek 1-V (§ 61 und § 62) Soweit die Zahl der an der Schule angemeldeten Schülerinnen und Schüler die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze nicht übersteigt, erfolgt kein Auswahlverfahren. Bei einer Übernachfrage wählt die Schulleitung unter Berücksichtigung nachfolgender Kriterien unter den Bewerberinnen und Bewerbern aus:
- besondere Eignung für den Besuch der Schule, insbesondere mit Blick auf die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen
- Bewertung der sozialen Kompetenzen durch die abgebende Schule
An den Tagen der offenen Tür erhalten Interessenten Aufnahmeanträge, die ausgefüllt und mit einer Kopie des Zeugnisses der 5. Klasse an die Schule zurückgeschickt werden.
Das Vorliegen eines solchen Antrags ist Voraussetzung zur Teilnahme am Auswahlverfahren.
Im Vorfeld des Aufnahmeverfahrens veranstaltet die FOS alljährlich „Tage der offenen Tür“, an denen sich interessierte Schülerinnen, Schüler und deren Eltern umfassend und detailliert über Ansprüche und spezifische Arbeitsweise der Schule informieren können.
Projekttage für Bewerberinnen und Bewerber und ein persönliches Lernentwicklungsgespräch mit jeder und jedem einzelnen von ihnen bieten Gelegenheit, zwei wesentlich das Profil der Schule prägende Elemente kennen zu lernen und damit die Entscheidung für die Schule auf der Basis eigenen Erlebens und einer Selbsterprobung treffen zu können.
Den Vertreterinnen und Vertretern der Schule bieten die Projekttage und das Lernentwicklungsgespräch Gelegenheit, in Kenntnis der Arbeitsweise im Verlauf des Projekts und aufgrund des Eindrucks im persönlichen Gespräch über die Eignung der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber für das Lernen an der FOS zu entscheiden.
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Schulgeld |
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| Aufnahmegebühr einmalig: | Schulgeld monatlich: | Ganztagsangebote (alle) monatlich: | Büchergeld jährlich: | |
| 100€ | 50€ | 30€ | 50€ | |